Übersicht finanzielle Unterstützungen

Für Personen mit einer Beeinträchtigung gibt es verschiedene Angebote, welche sie finanziell unterstützen, wie z.B.

  • Hilflosenentschädigung
  • Betreuungsgutschrift für pflegende Angehörige
  • Ergänzungsleistungen
  • Prämienvergünstigung der Krankenversicherung
  • Begleitpersonen im öffentlichen Verkehr
  • Kulturlegi der Caritas

Diese Angebote sind untenstehend detaillierter erklärt.

 

 

Hilflosenentschädigung


Hilflosen Entschädigung erhalten Personen, welche mindestens 1 Jahr auf Hilfe angewiesen sind. Diese Entschädigung ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Die Personen haben Einschränkungen in den Handlungen aufstehen, sich setzen, sich hinlegen, ankleiden, ausziehen, essen, Körperpflege, Toilette, Fortbewegung, soziale Kontakte. Die AHV kennt drei Stufen von Hilflosigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle Gesundheit und Alter.

Betreuungsgutschriften für pflegende Angehörige


Betreuungsgutschriften sollen pflegenden Angehörigen ermöglichen, eine höhere Rente zu erreichen, wenn sie pflegebedürftige Angehörige betreuen. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass bei der Rentenberechnung auch Betreuungsgutschriften angerechnet werden können. Diese Gutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen. Betreuungsgutschriften sind keine direkten Geldleistungen.

Der Antrag auf eine Betreuungsgutschrift muss jedes Jahr neu bei der AHV-Zweigstelle am Wohnsitz der betreuten Person gestellt werden. Anrecht haben Betreuerinnen und Betreuer frühestens ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs und längstens bis zum 31. Dezember, der dem Eintritt ins Rentenalter vorangeht.

Broschüre Betreuungsgutschriften

Individuelle Prämienvergünstigung der Krankenversicherung


In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Personen, deren steuerbares Einkommen und Vermögen unter einem bestimmten Betrag liegt, haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung. Im Kanton Zürich erhalten Berechtigte in aller Regel von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) ein Antragsformular. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie sich bei der Gemeinde melden. Das Geld wird direkt der Krankenkasse überwiesen, welche den Beitrag von Ihren Prämienrechnungen abzieht.

Ergänzungsleistungen


Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken.

Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Personen, die zu Hause leben, und Personen, die im Heim oder im Spital wohnen.

Bei Pro Senectute können die Ergänzungsleistungen berechnet werden. 

Häufig gestellte Fragen zur Finanzierung werden durch die Gesundheitsdirektion Zürich abgebildet.

Begleitperson im öffentlichen Verkehr


Wenn Sie eine Begleitung benötigen, um den öffentlichen Verkehr zu nutzen, bieten die SBB eine «Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung» (Begleiterkarte) an. Die Person, die Sie begleitet, reist dann gratis. Wenden Sie sich direkt an das SBB Call Center Handicap (Tel. 0800 007 102, www.sbb.ch). 

Kultur geniessen trotz schmalem Budget


Mit der «KulturLegi» von Caritas können auch Personen mit schmalem Budget am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Mit dem persönlichen Ausweis erhalten Sie 30 bis 70 Prozent Rabatt für mehr als 500 kulturelle Veranstaltungen, Sport-, Bildungs- und Gesundheitsangebote. Wenden Sie sich direkt an KulturLegi Kanton Zürich (Tel. 044 366 68 48, www.kulturlegi.ch/zuerich).