Es ist keine Schande, Hilfe anzunehmen...

Stärkung der Betreuung im Alter

Seit dem 1. Januar 2025 werden durch die Zusatzleistungen (auch bekannt als Ergänzungsleistungen) unter bestimmten Umständen Betreuungsleistungen finanziert.

Im Kanton Zürich ist fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungs­verordnung stärkt der Regierungsrat die
Voraus­setzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. Konkret wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer anerkannt. Die Verordnungsänderung ist seit dem  1. Januar 2025 in Kraft.

Weitere Informationen sehen Sie auf der Hompage: Zusatzleistungen zur AHV

Pro Senecute Limmattal ist die offizielle Bescheinigungsstelle für unsere Gemeinde.

Flyer Pro Senectute Abklärung Betreuungsleistungen

Zum Anfang der Seite scrollen